Der 3. Oktober
wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag
1990 zum gesetzlichen Feiertag bestimmt. Er ist der
deutsche Nationalfeiertag und erinnert an das „Wirksamwerden
des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik
Deutschland“ am 3. Oktober 1990, der Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu Ländern der Bundesrepublik Deutschland machte
und die Wiedervereinigung Deutschlands vollendete.
Nach der Wende war ursprünglich der
Tag des Mauerfalls von 1989, der 9. November, als
Nationalfeiertag in der Diskussion. Wegen der Datumsgleichheit mit der Reichspogromnacht 1938 galt dieses Datum
als ungeeignet Artikel 2 des Einigungsvertrages
erklärte dann den 3. Oktober als (neuen) „Tag der Deutschen Einheit“ (nunmehr
mit großem „D“) zum gesetzlichen Feiertag. Er ist der einzige Feiertag nach Bundesrecht. Alle anderen Feiertage sind
Ländersache.
Der Tag der Deutschen Einheit löste auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik den 17. Juni ab und auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wurde mit dem Tag der Deutschen Einheit den 7. Oktober als Feiertag ab. In der ehemaligen DDR wurde dieser Feiertag als Tag der Republik gefeiert.
Für den Tag der Deutschen Einheit war eigentlich der 3. Oktober gar nicht vorgesehen. Ursprünglich war geplant, dass der Tag des Mauerfalls, der 9. November, der neue Nationalfeiertag werden sollte. Doch dieses Datum erwies sich dann doch als sehr unangebracht, da am 9. November 1938 die Reichspogromnacht stattgefunden hatte. Daher wurde auf dieses Datum verzichtet und dafür der jetzt gültige 3. Oktober ausgewählt. Im Gegensatz zu allen anderen Feiertagen in Deutschland ist der Tag der Deutschen Einheit kein Feiertag nach Länderrecht, sondern der einzige Feiertag, der durch das Bundesrecht festgelegt worden ist.
Im Gedenken an die Wiedervereinigung wurde auch eine Fahne der Einheit geschaffen. Diese Fahne ist eine Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland und dürfte mit ihrer Größe von sechs mal zehn Metern wohl die größte offizielle Fahne in Deutschland sein. Zu ersten Mal wurde diese Fahne am 2. Oktober 1990 um 23.58 Uhr begonnen zu hissen und dieser Vorgang dauerte genau bis zum 3. Oktober 1990 0:00 Uhr. Seit diesem Zeitpunkt weht die Fahne der Einheit Tag und Nacht auf dem Platz der Republik
in Berlin, direkt vor dem westlichen Eingang ins Reichstagsgebäude. Der Flaggenmast der Fahne der Einheit hat eine Höhe von 28,5 Metern und an seinem Sockel befindet sich eine kreisförmige Bronzeinschrift mit den Worten „Deutsche Einheit 3. Oktober 1990“. Nachts wird die Flagge von vier Strahlern, die sich im Sockel befinden, angestrahlt.
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